SPQR

Senatus populusque Romanus

 

Das römische Volk, der populus, setzte sich aus Plebejern und Patriziern (Adlige) zusammen. Es konnte in eine contio (formlose Versammlung) zusammengerufen werden. Für Abstimmungen oder Wahlen trat der populus entweder (in sehr alter Zeit) nach Kurien (comitia curiata), Kenturien (comitia centuriata) oder tribus (comitia tributa) geordnet zusammen. Die wichtigste Versammlung in klassischer Zeit waren die comitia centuriata, in denen die obersten Beamten (consules und praetores) gewählt wurden.
 Daneben gab es noch die Sonderversammlung der plebs, die concilia plebis, in der unter anderem die tribuni plebis gewählt wurden. Seit der lex Hortensia (287 v. Chr.) waren die Beschlüsse der Plebs denen des Gesamtvolkes gleichgestellt.

 

Der römische Senat (senatus) setzte sich in klassischer Zeit aus gewesenen Magistraten zusammen. In klassischer Zeit setzte sich der Senat in der Regel aus ungefähr 300 Mitgliedern zusammen. Obgleich der Senat größtenteils nur beratende Funktionen hatte, war er dennoch die bedeutendste Institution in der römischen Republik.

 

Literatur:
Meyer
, Ernst: Römischer Staat und Staatsgedanke, 4. Aufl., München 1975.
Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, 5. Aufl., Paderborn 1989.

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